Allgemeine Informationen DGA 2025

aktuell > 17.09.2024                                                                                                                                 Die Deadline zur Abstracteinreichung ist abgelaufen!
Tagungsort 

Georg-August-Universität Göttingen
Zentrales Hörsaalgebäude
Platz d. Göttinger Sieben 5
37073 Göttingen

Termin

19.-21.03.2025                                                                                                                       

Tagungsleitung

Prof. Dr. Nicola Strenzke wissenschaftliche Leitung (DGA)
Prof. Dr. Dirk Beutner wissenschaftliche Leitung (ADANO)
Prof. Dr. Inga Holube Präsidentin der DGA
Prof. Dr. Hubert Löwenheim Vorsitzender der ADANO

Wissenschaftlicher Veranstalter

Deutschen Gesellschaft für Audiologie e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.

Tagungsorganisation

Sarah Nitzksche 
Mara Machill
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Carl-Pulfrich-Straße 1
07745 Jena

Telefon +49 3641 31 16-303 
Telefax +49 3641 31 16-243

dga(at)conventus.de
www.conventus.de

Catering 

Während des Kongresses stellen wir Ihnen in den Kaffeepausen Kaffee und kleine Snacks zur Verfügung. Ein Mittagessen kann kostenpflichtig bei Ihrer Anmeldung dazu gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Deadline zur Mittagessen-Abfrage der 14.02.2025 ist. Des Weiteren wird es am Freitag, dem 21.03.2025, für den audiologischen Nachwuchs ein kostenfreies Junior-Lunch geben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und melden sich zum Newsletter der Jahrestagung an!

Das Hörmobil

Das Hörmobil welches am 19. März 2025 im Rahmen der 27. DGA-Jahrestagung in Göttingen ausgestellt wird, entstand im Rahmen der vom Sozialministerium initiierten „Zukunftsoffensive Inklusion in den Landesbildungszentren“. Dieses Projekt zielt auf die Weiterentwicklung der Landesbildungszentren hin zu verstärkt inklusiv wirkenden Kompetenzzentren für Hör- und Sehgeschädigte im Flächenland Niedersachsen. Mit dem Hörmobil können nun optimale Überprüfungsbedingungen mobil transportiert und Einrichtungen gezielt angefahren werden.
Wir laden alle ein, das Hörmobil am 19. März 2025 auf dem Gelände der Georg-August-Universität Göttingen, Platz d. Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen zu besuchen.
Inforamtionen zum Hörmobil finden Sie hier

Meyer-zum-Gottesberge-Preis

Für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Hörforschung vergibt die Deutsche Gesellschaft für Audiologie (DGA) den Meyer-zum-Gottesberge-Preis. Der Preis ist mit 3.000,00 € dotiert. Er steht allen Fachwissenschaftlern und Ärzten aus Deutschland und den Nachbarländern offen. Ausgezeichnet werden können insbesondere Nachwuchswissenschaftler, die in den letzten Jahren wichtige Arbeiten auf dem Gebiet der Hörforschung in deutscher, französischer oder englischer Sprache publiziert haben.
Bewerbungen oder qualifizierte Vorschläge von dritter Seite werden jeweils bis zum 31. August an die Geschäftsstelle der DGA erbeten.
 

Förderpreis der DGA

Durch den Förderpreis der DGA soll die Audiologie in Forschung, Entwicklung, Lehre und klinischer Praxis mit dem Ziel gefördert werden, die Phänomene des Hörens besser zu verstehen und die Schwerhörigkeit und die damit verbundenen Störungen (z.B. Tinnitus) wirksamer zu bekämpfen. Im Zusammenhang mit der Jahrestagung der DGA sollen insbesondere herausragende Beiträge von jüngeren Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern – mündliche Vorträge oder Posterpräsentationen – ausgezeichnet werden.

Es werden bis zu vier Preise in Höhe von 500,00 € vergeben. Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preisrichterkollegium, dessen Mitglieder vom Vorstand der DGA benannt werden. Als Beurteilungsgrundlage für die Zuerkennung eines Preises dient die Präsentation des Beitrages während der Tagung. Bewerbungen sind jeweils bis zum 31. Januar mit tabellarischem Lebenslauf und Abstract an die Geschäftsstelle der DGA zu richten. Bewerbungen können außerdem über die Anmeldemaske zur 24. DGA-Jahrestagung unter folgendem Link: www.dga-ev.com eingereicht werden. Nur solche Beiträge finden Berücksichtigung, deren Manuskripte fristgerecht abgegeben worden sind. Die Preisvergabe erfolgt während der Mitgliederversammlung der darauffolgenden Tagung.
 

Kongress-Stipendien

Die DGA vergibt jährlich bis zu fünf Kongress-Stipendien zu je maximal 500,00 € an qualifizierte, jüngere DGA-Mitglieder, die sich mit einem eigenen wissenschaftlichen Beitrag an einer internationalen wissenschaftlichen Tagung beteiligen wollen und hierfür keine ausreichende Finanzierung aus anderen Quellen erhalten. Die schriftliche Bewerbung ist nicht an einen bestimmten Termin gebunden und sollte an den Schatzmeister der DGA (Dorothe.Veraguth(at)usz.ch) gerichtet werden. Neben dem Lebenslauf und der Publikationsliste der Antragstellerin / des Antragstellers sollte die Tagungsankündigung, ein Abstract des eigenen Beitrags, ein Finanzierungsplan sowie eine kurze Begründung der Bedeutung des Tagungsbesuchs für die eigene wissenschaftliche Entwicklung eingereicht werden. Von den Geförderten wird erwartet, dass sie eine aktive Rolle in der DGA spielen (z.B. durch Beiträge zu den DGA-Jahrestagungen und / oder Mitarbeit in einem Fachausschuss).
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Preisen und Stipendien ist der Ressortverantwortliche „Preise und Stipendien“.

Nachwuchswissenschaftler-Preis

Durch den Junior-Preis der DGA, der mit 500 € dotiert ist, wird der beste Vortrag während des Junior-Symposiums geehrt. Die Anmeldung eines Beitrags für das Junior-Symposium beinhaltet gleichzeitig die Bewerbung um den Junior-Preis, eine explizite formelle Bewerbung ist deshalb nicht notwendig. Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preisrichterkollegium, dessen Mitglieder vom Vorstand der DGA benannt werden. Die Preisvergabe erfolgt während des Gesellschaftsabends derselben Tagung.
Von dem/der Preisträger/in des Junior-Preises wird die Einreichung eines Kurzbeitrags bei GMS bis zum 15.4. erwartet.