FAQ
1. Welche Zertifizierungen bietet die DGA an?
Die DGA vergibt Zertifikate für Audiologische Zentren, CI-Audiologinnen und Audiologische CI-Assistentinnen. Ziel ist es, die Qualität audiologischer Versorgung transparent zu machen und einheitliche Standards zu sichern. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
2. Wie lange ist ein DGA-Zertifikat gültig?
Die Gültigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Zertifikat:
- Audiologische Zentren: 3 Jahre
- CI-Audiologinnen und Audiologische CI-Assistentinnen: 5 Jahre
- Akkreditierung zum DGA-Fortbildungsveranstalter
Nach Ablauf der Gültigkeit kann jeweils eine Rezertifizierung beantragt werden
3. Wo finde ich die Antragsformulare?
Alle aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien stehen im Bereich Downloads zur Verfügung.
4. An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Für Fragen zur Antragstellung oder zu formalen Anforderungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DGA.
5. Welche Voraussetzungen gelten für Fort- und Weiterbildungsangebote?
Teilnahmebedingungen und Anerkennungskriterien sind in den jeweiligen Kursbeschreibungen genannt. Die Akkreditierung eines Fortbildungs-Verantwortlichen gilt als Voraussetzung für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DGA.
6. Wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt?
Ja, für alle akkreditierten Veranstaltungen werden DGA-Teilnahmebescheinigungen mit Fortbildungspunkten vergeben.