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Akkreditierung

(Gemäß Vorstandsbeschlüssen der DGA vom 23.2.,  5.6 bzw. 16.11.2005)

Zielsetzung

Die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die DGA sollte die folgenden Ziele verfolgen:

Anreize setzen zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen aus dem Themenbereich der Audiologie (durch Ankündigung dieser Veranstaltung in den DGA-Medien, ggf. Unterstützung der Teilnahme jüngerer DGA-Mitglieder durch die DGA, Einbeziehung der Veranstaltungen in Qualitäts-Sicherungssysteme)

Qualitätssicherung der Veranstaltungen durch formale Prüfung (Geschäftsstelle überprüft die Einhaltung der formalen Zertifizierungs-Kriterien) und inhaltliche Akkreditierung des Veranstalters (Zertifizierungskommission überprüft Qualifikation des Veranstalters für das Themengebiet der Veranstaltung)

Weitgehende Kompatibilität der erworbenen Punkte mit dem System der Ärztekammer, der Dt. Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) und der Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker, damit die Teilnehmer je nach beruflichem Hintergrund den Besuch der DGA-zertifizierten Veranstaltungen für ihre persönliche berufliche Weiterbildung bzw. berufsständische kontinuierliche Weiterbildung verwenden können:

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an die DGA-Geschäftsstelle.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die von der DGA als Ausbilderin bzw. Ausbilder akkreditiert und dadurch befugt sind, eigene Fortbildungsveranstaltungen durch die DGA zertifizieren zu lassen, sollten beachten, dass die Akkreditierung nur für einen begrenzten Zeitraum (üblicherweise 5 Jahre) gültig ist. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer versendet die DGA keine Erinnerungen, so dass alle Betroffenen bitte selber regelmäßig überprüfen, ob eine Re-Akkreditierung erforderlich ist. Diese kann mit Hilfe eines im DGA-Portal Akkreditireung – DGA verfügbaren Formulars beantragt werden. Bedingung für die Re-Akkreditierung ist der Nachweis fortgesetzter kontinuierlicher aktiver Fortbildungsaktivität im gesamten Zeitraum seit der Erst-Akkreditierung.

Veranstalter

Die Akkreditierung eines Fortbildungs-Verantwortlichen ist wichtige Voraussetzung zur Zertifizierung von Fortbildungs-Veranstaltungen.

Die Akkreditierung kann für DGA-Mitglieder in den folgenden Kategorien erfolgen:

  • Klinisch/Medizinische Audiologie
  • Naturwissenschaftlich-Technische Audiologie
  • Pädagogische Audiologie
  • Audiometrie
  • Hörgeräteakustik  

Bei einer Akkreditierung eines Nicht-DGA-Mitglieds wird entsprechend der DGA-Gebührenordnung eine Gebühr von 250,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen