Ablauf des Zertifizierungsverfahren

Informationsphase

  • Informationen zum Konzept Audiologische Zentren (DGA) finden Sie hier
  • Anforderungen der Zertifizierung hier
  • Erhebungsbogen/Kriterienkatalog hier
  • Mitgeltende Ausführungsbestimmungen hier
  • Entwicklung des Kriterienkatalogs hier

Antragstellung

Die Einrichtung reicht den Antrag auf Zertifizierung digital bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Audiologie ein, zusammen mit einer Selbstbewertung auf Basis des standardisierten Erhebungsbogens/Kriterienkatalogs.

Die Selbstbewertung umfasst unter anderem Angaben zu:

  • Personal (z. B. Fachärztinnen und Fachärzte, Audiolog/innen, Logopäd/innen, Medizintechnolog/innen, Audiologie-Assistent/innen),
  • Vorlage von Lebensläufen und Akkreditierungen der leitenden Personen,
  • Technischer Ausstattung,
  • Auflistung der räumlichen Ausstattung,
  • Anzahl der durchgeführten audiologischen Untersuchungen,
  • Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit,
  • Nennung von wissenschaftlichen Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen.

Prüfung der Unterlagen

Die DGA-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zertifizierung und des Kriterienkatalogs. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Audit-Termin vereinbart.

Vor-Ort-Audit

Externe Fachexpert/innen oder Auditor/innen (Prüfer/innen) besuchen die Einrichtung. Diese überprüfen unter anderem:

  • Dokumentation der Prozesse und Arbeitsabläufe,
  • Patientenpfad (Indikationsstellung, Operation, Anpassung, Nachsorge),
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit,
  • Qualitätsmanagement,
  • Gespräche mit Mitarbeitenden und ggf. Einblick in Patient/innenakten (anonymisiert),
  • Plausibilitätsprüfung wissenschaftlicher Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen.

Informationen zur Qualifikation der Fachexpert/innen oder Auditor/innen (Prüfer/innen) hier

Auditbericht und Bewertung

  • Die Prüfer/innen erstellen einen Auditbericht, der die Ergebnisse des Audits zusammenfasst.
  • Falls notwendig, wird ein Maßnahmenplan zur Mängelbehebung erstellt.
  • Ein von der Zertifizierungskommission eingesetzter Ausschuss zur Zertifikatserteilung begutachtet den Bericht der Prüfer/innen und ggf. den Maßnahmenplan und gibt ein Votum für die Erteilung oder Nicht-Erteilung des Zertifikats ab.
  • Der DGA-Vorstand fasst auf der Grundlage des Votums der Zertifizierungskommission einen Beschluss.

Informationen zur Qualifikation der Entscheider hier

Die Kosten für das Zertifizierungsverfahren sind in einer Gebührenordnung festgelegt.